Grundschule Itterbeck

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Von A bis Z

 

 

Krankheit

Sollte Ihr Kind einmal krank sein und nicht kommen können, so muss die Schule möglichst bis 7.40 Uhr darüber informiert werden. Eine mündliche/telefonische Mitteilung (gerne auf den Anrufbeantworter sprechen) in der Schule mit Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer des Fehlens sowie der Abmeldung vom Mittagessen reichen zunächst aus.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie bitte eine Entschuldigung mit. Auf der Entschuldigung sollen die Fehltage und der Grund für das Fernbleiben benannt werden. Bei einem länger als dreitägigen Fehlen kann eine ärztliche Bescheinigung von der Schule eingefordert werden. 
Bei mehr als 15 Fehltagen in einem Schuljahr kann eine grundsätzliche Attestpflicht ausgesprochen werden.
Infektionskrankheiten (wie Läuse, Scharlach, Krätze ...) müssen der Schule gemeldet werden. Ein Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung mitgegeben wird.

Wenn ein Kind während des Schulvormittags krank wird, werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Selbstverständlich lassen wir kein krankes Kind alleine nach Hause gehen. Daher ist es wichtig, dass uns immer aktuelle Festnetz- oder Mobiltelefonnummern vorliegen.