Von A bis Z
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. Fragen Sie dann bitte so früh wie möglich nach!
Bis zu zwei Tage kann die Beurlaubung schriftlich bei der Klassenlehrkraft beantragt werden – sofern die beiden Tage nicht mit Ferienzeiten in Verbindung stehen.
Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen vor und nach den Ferien müssen bei der Schulleitung beantragt werden. Weitere Informationen stehen auf einem Infoblatt, das die Eltern bei der Einschulung ihres Kindes bekommen.