Grundschule Itterbeck

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Von A bis Z

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche müssen von der Klassenkonferenz beschlossen werden!
Ein ärztliches Attest kann hierfür als zusätzliche Anregung dienen.

In den allermeisten Fällen werden die Maßnahmen eines Nachteilsausgleiches im Rahmen der Förderung unserer Kinder ohnehin durchgeführt. Es ändert sich also in der Regel nichts hinsichtlich der unterrichtlichen Anforderungen und der unterrichtlichen Situation für das jeweilige Kind.

Bei Nachteilsausgleichen geht es darum, dem benachteiligten Kind einen Zugang zum Lernen und zu den Aufgaben zu ermöglichen. Die Anforderungen bleiben aber dieselben wie für alle anderen Kinder!