Grundschule Itterbeck
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Von A bis Z

 

 

Krankheit


Sollte ihr Kind einmal krank sein und nicht kommen können, so muss die Schule möglichst bis 7.40 Uhr darüber per IServ informiert werden.
Nutzen Sie dafür das Abwesenheitsmodul im Elternaccount und nennen Sie den Grund des Fehlens. Andernfalls wird der Fehltag nicht entschuldigt.
Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie bitte eine Entschuldigung mit. Auf der Entschuldigung sollen die Fehltage und der Grund für das Fernbleiben benannt werden. Bei einem länger als dreitägigen Fehlen kann eine ärztliche Bescheinigung von der Schule eingefordert werden.
Bei mehr als 15 Fehltage in einem Schuljahr kann eine grundsätzliche Attestpflicht ausgesprochen werden. Dies dient dem Wohlergehen der Kinder.
Infektionskrankheiten (wie Läuse, Scharlach, Krätze…) müssen der Schule gemeldet werden. Ein Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung mitgegeben wird.
Wenn ein Kind während des Schulvormittags krank wird, werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Selbstverständlich lassen wir ein krankes Kind nicht alleine nach Hause gehen. Daher ist es wichtig, dass uns immer aktuelle Festnetz- oder Mobiltelefonnummern vorliegen.